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   BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 115.95   

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https://dejure.org/1995,4281
BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 115.95 (https://dejure.org/1995,4281)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 (https://dejure.org/1995,4281)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 4 B 115.95 (https://dejure.org/1995,4281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundeigene Bodenschätze - Grundeigentum - Gewinnungsberechtigung - Zulegung - Grundabtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBergG §§ 3, 4, 34, 35, 77, 81, 91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 632
  • DVBl 1995, 1018
  • DÖV 1996, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 115.95
    Durch sie wird sichergestellt, daß die zum Zwecke der in § 77 Abs. 1 BBergG bezeichneten Tätigkeiten notwendige Benutzung eines Grundstücks auch gegen den Willen des Grundeigentümers durchgesetzt werden kann (vgl. auch BVerwGE 87, 241 [BVerwG 14.12.1990 - 7 C 5/90]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 6 S 4216/20

    Bergrechtliche Genehmigung für den Trassabbau (Phonolith) durch Neuaufschluss auf

    44 aa) Das hier abzubauende Phonolith zählt als Traß (vgl. zur Einordnung von Phonolith als "Traß" im Sinne von § 3 Abs. 4 BBergG: Gutachterliche Äußerung von Dipl.-Geologe Prof. Dr. ... vom 03.11.1999; Gutachterliche Stellungnahme für die Amtsleitung von Obergeologierat Dr. ... vom 01.02.2000; Rechtsgutachten von Prof. Dr. ... vom April 2000) zu den grundeigenen Bodenschätzen (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG), welche nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BBergG im Eigentum des Grundeigentümers stehen und bei denen die Gewinnungsberechtigung (§ 4 Abs. 6 BBergG) unmittelbar aus dem Eigentum selbst und nicht erst durch Erteilung einer besonderen Bergbauberechtigung folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018 ).

    Scheitert ein freihändiger Erwerb oder eine schuldrechtliche Vereinbarung, so eröffnet § 35 BBergG die Möglichkeit, die Bergbauberechtigung im Wege der Zulegung über die Grenzen des eigenen Grundstücks hinaus auszudehnen; denn auch der Eigentümer eines Grundstücks mit grundeigenen Bodenschätzen ist Inhaber einer Gewinnungsberechtigung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018 , und vom 28.06.2019 - 7 B 22.18 -, ZfB 2019, 270 ; Stüer/Probstfeld, Die Planfeststellung - Fachplanung in der Praxis, 2. Auflage 2016, Rn. 1863; vgl. hierzu auch Niermann, Betriebsplan und Planfeststellung im Bergrecht, 1992, S. 145).

    50 (a) Sie kann die Gewinnungsberechtigung für die fremden Grundstücke, auf denen unmittelbar der Abbau des Phonoliths stattfinden soll, nicht durch eine Grundabtretung (§§ 77 ff. BBergG) erlangen (vgl. BT-Drs. 8/1315, S. 125; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Bundesberggesetz, 3. Auflage 2020, § 77 Rn. 10 und § 35 Rn. 2; Stüer/Probstfeld, Die Planfeststellung - Fachplanung in der Praxis, 2. Auflage 2016, Rn. 1863).

    Soll ein Tagebau, in dem grundeigene Bodenschätze gewonnen werden, über die Grenzen des eigenen Grundstücks hinaus ausgedehnt werden, so muss sich der Unternehmer zunächst die Bergbauberechtigung für das fremde Grundstück verschaffen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018 ).

    Im Unterschied zur Grundabtretung kommt eine Zulegung nämlich u.a. nur dann in Betracht, wenn aus bergwirtschaftlichen oder bergtechnischen Gründen ein grenzüberschreitender Abbau geboten ist, nicht damit gerechnet werden muss, dass die in dem Feld der benachbarten Berechtigung anstehenden Bodenschätze von einem anderen Gewinnungsbetrieb auch ohne Zulegung ebenso wirtschaftlich gewonnen werden, und Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, durch die Zulegung nicht beeinträchtigt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018 ; Stüer/Probstfeld, Die Planfeststellung - Fachplanung in der Praxis, 2. Auflage 2016, Rn. 1863).

    Sollen grundeigene Bodenschätze auf einem fremden Grundstück im Tagebau gewonnen werden, so bedarf es für die Inanspruchnahme der Oberfläche außer der Zulegung notwendigerweise noch einer Grundabtretung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 115.95 -, DVBl. 1995, 1018 ).

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Die Befugnis zur Einleitung des bergrechtlichen Zulassungsverfahrens hängt im Übrigen nicht, wie das Oberverwaltungsgericht meint, davon ab, dass das Bergbauunternehmen eine dingliche Verfügungsbefugnis über das Abbaufeld innehat (vgl. Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 115.95 - Buchholz 406.27 § 35 BBergG Nr. 1 S. 2 zu einem Gewinnungsvertrag als der für die Zulassung des Betriebsplans erforderlichen Berechtigung zur Gewinnung von Bodenschätzen).
  • BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 22.18

    Klage gegen die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans zur

    Denn mit der Zulegung nach §§ 35 ff. BBergG und der beim übertägigen Abbau ebenfalls erforderlichen Grundabtretung gemäß §§ 77 ff. BBergG (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 115.95 - Buchholz 406.27 § 35 BBergG Nr. 1 S. 3 f.) stellt das Gesetz rechtliche Instrumente zur Verfügung, mit deren Hilfe ein Zugriff auf benachbarte Grundstücke ungeachtet eines entgegenstehenden Willens des Grundstückseigentümers ermöglicht wird (BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - 4 C 14.94 - BVerwGE 100, 1 ).
  • BVerwG, 28.06.2023 - 10 B 4.23

    Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Abbau von Phonolith

    Den erschwerten Anforderungen, von denen § 35 BBergG die Erstreckung der Gewinnungsberechtigung im Wege der Zulegung abhängig macht, kann er sich nicht dadurch entziehen, dass er auf das Regelungsinstrumentarium der §§ 77 ff. BBergG ausweicht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 115.95 - Buchholz 406.27 § 35 BBergG Nr. 1 S. 3).
  • VG Schleswig, 27.10.2004 - 12 A 193/01
    BVerwG, Urt. v.08.06.1995, 4 C 4/94 DVBl. 1995,1018, umfassend zu den Voraussetzungen der Durchführung einer UVP im Planfeststellungsverfahren.
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